Im Jahr 1953 erfolgte dier erste Änderung der BOStrab in der Bundesrepublik. Mit dieser Änderung sollten insbesondere die Sicherheit erhöht werden. Fahrzeuge ohne Schienenbremse durften nur noch 25 km/h fahren und der Einbau von Sicherheitsglas wurde bis spätestens 1955 bzw. 1958 vorgeschrieben. Die laufleistungsabhängige Untersuchung der Fahrzeuge wurde angehoben.
Bereit 1956 wurden die Ausführungsbestimmungen der in den Gundzügen noch gültigen BOStrab von 1938 (mit den oben gezeigten Änderungen) überarbeitet.
Im Jahr 1958 wurde dann die Signalordnung angepasst. Neu aufgenommen wurde die Gruppe "Fahrsignale". eine ganze Reihe von signalen war nicht mehr enthalten. Das Haltestellenschild war nun Bestandteil der StVO und kein Signal mehr. Auch die Signale zur Anzeige der Fahrrichtungsänderung waren nicht als Signal in der neuen SO Strab enthalten.