Die BOStrab im Wandel der Zeiten
Die ersten "Bau- und Betriebsvorschriften für Straßenbahnen mit Maschinenbetrieb" vom 26. September 1906 waren preußische Vorschriften, die später aber auch von anderen Ländern übernommen wurden. daneben bestanden noch - verstreut in Gesetz-, Ministerial- und Amtsblättern, in Verordnungssammlungen und Sondervorschriften - weitere Bestimmungen über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen. Als am 4. Dezember 1934 durch das Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande auch für Straßenbahnen an die Stelle des Landesrechts Reichsrecht trat, war damit für die nach § 39 dieses Gesetzes zu erlassenden Bau- und Betriebsvorschriften der Weg zur Zusammenfassung dieser vielen Einzelbestimmungen mit der preußischen BOStrab gewiesen.
Drei Jahre lang wurde an der zweiten, nun reicheinheitlichen, BOStrab gearbeitet, bis sie am 13. November 1937 im RGBl I S. 1247 verkündet wurde und am 1. April1938 in Kraft trat.
Die besondere Schwierigkeit bei der Erstellung dieses Vorschriftenwerkes bestand die sehr unterschiedlichen Straßenbahnbetriebe unter einen Hut zu bringen. Man überwand die Probleme zum Teil dadurch, dass die BOStrab Ausgabe 1938 den Charakter einer Rahmenverordnung erhielt und durch die Ausführungsbestimmungen ergänzt wurde.
Interessant ist, das im gleichen Gesetzblatt die neue Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung bekannt gegeben wurde. Die Straßenbahnen sollten hierdurch mehr in die Gemeinschaft des Straßenverkehrs aufgenommen werden. In Wirklichkeit nahm man ihr jedoch die Vorfahrtsberechtigung gegenüber von Kraftfahrzeugen. Dieses Recht gab es nur ab 1977 in der DDR wieder.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde als Zwischenlösung in der BRD eine Änderung der BOStrab vom 14. August 1953 (BGBl. S 974) geschaffen. Bereits am 29. März 1956 erschien eine Verordnung zur Durchführung der BOStrab. Am 14. Juni 1958 wurde dann noch die Signalordnung für Straßenbahnen veröffentlicht. (diese Texte fehlen uns leider noch, vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen)
Schließlich wurde am 16. Oktober 1965 eine überarbeitete und den neuen technischen Bedingungen angepasste BOStrab veröffentlicht. Sie löste alle bisher gültigen Vorschriften ab. Vorangegangen war eine Änderung des PBefG am 24.August 1965 verkündet worden. Damit war die rechtmäßige Grundlage zum Erlass der neune BOStrab geschaffen worden.
Erst 1987 wurde dieses Regelwerk durch die noch heute gültige BOStrab abgelöst.
In der DDR wurde 1959 eine neue BOStrab in Kraft gesetzt und löste die Ausgabe von 1938 vollständig ab. Schon 10 Jahre später gab es eine neue Ausgabe der BOStrab. Diese unterschied sich sehr deutlich von ihren Vorgängern. Die nächste BOStrab erschien 1976 und hatte eine sehr umfangreiches Anlagenwerk, in denen fast alles sehr detailliert festgelegt war.
Für 1990 war eine erneute Überarbeitung der BOStrab in der DDR vorgesehen. Im Oktober 1989 lag dazu bereits der 2. Entwurf vor. Mit politischen Veränderungen in Deutschland galt ab dem 3. Oktober 1990 die Ausgabe von 1987 für alle deutschen Straßenbahnbetriebe.
Auf den nachfolgenden Seiten sollen die jeweiligen Gesetzestexte als Nachschlagewerk dienen.
Ein weiterer stets interessanter Teil, sind die unterschiedlichsten Signalbilder. Im ersten Teil sollen die in der BOStrab festgelegten Signalbilder gezeigt werden. Im zweiten Teil werden unternehmesspezifische Signale gezeigt.
Für weitere Ergänzungen und Hinweise sind wir stets dankbar.